Was wirklich gemeint ist:
http://www.fr.de/politik/rechtsradikalismus-die-maer-vom-volkstod-a-742952
Die Richter konstatierten tatsächlich ein Wahrungsgebot für die Identität des deutschen Staatsvolkes. Dieses sei jedoch „dynamisch“ auszulegen. Soll heißen: Die Richter gingen davon aus, dass sich die ethnische Zusammensetzung eines Staatsvolkes verändern kann, ohne dass es sich dadurch auflöst oder den „Volkstod“ erleidet. Das Urteil steht im Einklang mit der weitergehenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichts, in der „Staatsvolk“ im Sinne des Grundgesetzes als die Gesamtheit der Staatsbürger definiert wird – unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft.