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Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Ja genau

ton-toni schrieb am 20.04.2018 14:27:

Achachach...

das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gilt für das gesamte Deutsche Volk. (Artikel 146 GG)

Wenn Du natürlich davon ausgehst - wie unsere Kandesbunzlerin - dass jeder der hier ist zum Volk zählt, hast Du natürlich recht...

Ja genau.
Jeder aus dem deutschen Volk hat seine Vorschriften zu achten.
Auch der Gesetzgeber und die Verwaltung.
So würde es das BverfG interpretieren. Weil es so logisch ist.

Zum Beispiel darf natürlich auch über Ausländer keine Todesstrafe verhängt werden.....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.04.2018 16:33).

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