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  • osorno

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2008

Re: Da müssen Sie sich ein anderes Land suchen, Arikel3 Abs3 GG hat keine Vorbeh

Frank_Drebbin schrieb am 20.04.2018 13:08:

osorno schrieb am 20.04.2018 12:59:

Ja das Asylrecht in der jetzigen Form gehört abgeschafft.

Es muss möglich sein Menschen Asyl zu verweigern, wenn sie sich gegen unsere freie Gesellschaft und Rechtssstaat wenden, ein Islamist, Krimineller oder (selbst bezichtigender) Taliban Mörder hat hier kein Asyl zu bekommen.

Ich lasse niemanden an Board, der dann Löcher ins Boot bohrt oder andere umbrigen will!

Und dabei spiel es keine Rolle warum er kommt und was mit ihm passiert, wenn er nicht hier rein darf - es gibt genügend andere "kompatible" Orte, an denen er sicher wäre!

Wenn jemand auf islamisches Recht, Gesellschaft usw steht soll er doch in Saudi Arabien, Iran, VAE etc nach Asyl fragen.

Da müssen Sie sich ein anderes Land suchen, Arikel3 GG hat keine Vorbehalte.
Zitat:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"

Bestrafen kann man keine Gesinnung, sondern lediglich Taten.

Wer redet denn von "Bestrafen"?
Im Gegenteil !

Art 3a

Menschen, die sich gegen die freie, demokratische Grundordnung, Rechtssstaat, Trennung von Staat und Kirche [...] aussprechen, Kapitalverbrechen [...] begangen haben oder andere in Deutschland lebende Menschen wegen ihres [s. Art 3] diskriminieren oder bedrohen, KANN (und sollte finde ich) das Asyl verweigert werden.

so ungefähr...

Wäre zb eine Erweiterung des Art. 3, die ich sehr begrüssen würde.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.04.2018 13:35).

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