Stippko schrieb am 20.04.2018 22:37:
... auf dessen Grundlage die deutsche Bundesregierung diese 10000 Schutzbedürftigen einfliegen lässt?
Auf Twitter wird behauptet, dass diese 10000, laut Vertrag, sofort Wahlrecht bekommen.
https://twitter.com/ShakRiet/status/987030379587686401Weiß jemand, ob DAS stimmt?
Bitte sehr:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160713/resettlement_system_en.pdf
aus:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-218_en.htm
Und ja - das stimmt wohl!
Edit:Sehe Das Ganze in deutscher Sprache
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-218_de.htm
daraus:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1486484160668&uri=CELEX:52016PC0468
Interessant aus der deutschen Variante:
"Ausgeschlossen werden zudem Personen, die in den fünf Jahren vor der Neuansiedlung irregulär in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingereist sind bzw. den Versuch der irregulären Einreise unternommen haben, oder sich dort irregulär aufgehalten haben. Von der Neuansiedlung ausgeschlossen werden auch Personen, die bereits von einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen einer gezielten Neuansiedlungsregelung der Union oder im Zuge der Durchführung bestehender Neuansiedlungsinitiativen der Union neu angesiedelt wurden. Ausgeschlossen werden zudem Drittstaatsangehörige und Staatenlose, denen ein Mitgliedstaat in den fünf Jahren vor der Neuansiedlung die Neuansiedlung verweigert hat."
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.04.2018 00:24).