Schlimmer ist eigentlich noch, dass man die "gekauften" Asylbescheide wohl nicht einfach zu zurückziehen kann, OBWOHL denen keine Rechtsgrundlage entgegensteht.
Normal heisst es ja, dass man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann und diese ohne Ausnahme zurückgegeben werden muss.
Diese Typen werden wir an der Backe haben und zahlen bis zum St. Nimmerleinstag...
Was mit dieser Tussi passieren SOLLTE, darf man ja wieder nicht schreiben...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.04.2018 15:49).