Nur um mal Eines Ihrer Buzzwords zu zerlegen:
Jeder, der hierher kommt und Asyl beantragen will, ist ein "Asylbewerber"
Damit er Asyl bekommen kann, muss er einen "Asylantrag" stellen. Stellt er keinen solchen Antrag, so wird sein Aufenthalt hier illegal. Er muss also solch einen Antrag stellen.
Das Recht auf diesen Antrag hat jeder Ausländer. Genau so, wie Sie auch ohne Kinder einen Antrag auf Kindergeld stellen können. Natürlich ohne irgendwelche erfundenen Kinder, also Kinderzahl= 0. Völlig legal
Der Antrag muss die Wahrheit enthalten und wird geprüft. Auch auf Unstimmigkeiten, Belege, etc. Analog würde bei ihren fingierten Kindergeldantrag festgestellt werden, daß gar keine Kinder vorhanden sind.
Im Betrugsfall wird der Antrag abgelehnt, ebenso im Fall, daß die angegebenen Gründe nicht für Asyl ausreichen. meist reichen sie nicht aus, aber das macht den Antrag nicht illegal.
Ebensowenig wie ihren Kindergeldantrag.
Dann wird noch geprüft, ob es andere gründe für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung gibt. Für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge wird dann meist subsidiärer Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Ohne vorherigen Asylantrag findet Das aber nicht statt.
Während der Prüfungszeit des Antrags hat der Antragsteller das Recht auf Unterbringung und Verpflegung.
Ihre "Scheinasylanten" sind also in Wirklichkeit lediglich Antragsteller, deren Gründe sich durch das Prüfungsverfahren als nicht ausreichend für Asyl erweisen.
Aber "Scheinasylant" hört sich eben so schön knackig nach "Betrüger" an. Nur müsste man dann auch jeden anderen Antragsteller, dessen Antrag abgelehnt wird, als "Schein-" bezeichnen.