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  • osorno

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2008

Re: Und schon kollidieren wir mit Artikel 1

Frank_Drebbin schrieb am 20.04.2018 16:29:

osorno schrieb am 20.04.2018 13:33:

Frank_Drebbin schrieb am 20.04.2018 13:08:

osorno schrieb am 20.04.2018 12:59:

Ja das Asylrecht in der jetzigen Form gehört abgeschafft.

Es muss möglich sein Menschen Asyl zu verweigern, wenn sie sich gegen unsere freie Gesellschaft und Rechtssstaat wenden, ein Islamist, Krimineller oder (selbst bezichtigender) Taliban Mörder hat hier kein Asyl zu bekommen.

Ich lasse niemanden an Board, der dann Löcher ins Boot bohrt oder andere umbrigen will!

Und dabei spiel es keine Rolle warum er kommt und was mit ihm passiert, wenn er nicht hier rein darf - es gibt genügend andere "kompatible" Orte, an denen er sicher wäre!

Wenn jemand auf islamisches Recht, Gesellschaft usw steht soll er doch in Saudi Arabien, Iran, VAE etc nach Asyl fragen.

Da müssen Sie sich ein anderes Land suchen, Arikel3 GG hat keine Vorbehalte.
Zitat:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"

Bestrafen kann man keine Gesinnung, sondern lediglich Taten.

Wer redet denn von "Bestrafen"?
Im Gegenteil !

Art 3a

Menschen, die sich gegen die freie, demokratische Grundordnung, Rechtssstaat, Trennung von Staat und Kirche [...] aussprechen, Kapitalverbrechen [...] begangen haben oder andere in Deutschland lebende Menschen wegen ihres [s. Art 3] diskriminieren oder bedrohen, KANN (und sollte finde ich) das Asyl verweigert werden.

so ungefähr...

Wäre zb eine Erweiterung des Art. 3, die ich sehr begrüssen würde.

Und schon kollidieren wir mit Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Sie entziehen gerade einem Teil der Menschen ein Menschenrecht. Asyl resultiert direkt aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2

Das BverfG würde Ihre Ideen kalt lächelnd in der Luft zerreissen.....

Achso die Würde des Menschen gilt vorrangig für gewisse Ausländer...

Ist es mit der Würde eines Juden vereinbar, sich hier von ausländischen Moslems beschimpfen und bedrohen zu lassen?

Oder der einer Frau von ihrem Freund/Ehemann/Vater/Bruder ermordet oder verstümmelt zu werden der "Ehre" wegen ?

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