permul schrieb am 20.04.2018 16:28:
Ein Grund dafür: Antisemitische Straftaten werden grundsätzlich dem Bereich rechts motivierter Taten zugeordnet, solange keine anderen Informationen zum ideologischen Hintergrund der Täter vorliegen. „Hinzu kommt, dass bestimmte rechtsextremistische Symbole in Deutschland verboten sind – ein Straftatbestand, zu dem es im Bereich des Islamismus kein Äquivalent gibt“, schreibt Ann-Christin Wegener, die Autorin der Studie."
Die IS-Flagge ist mWn verboten. Dummerweise steht da nur das islamische Glaubensbekenntnis drauf. Was die Bundesregierung zu wildern Schwurbeleien zum Geltungsbereich des Verbotes veranlasste.