CaptainZwoNull schrieb am 06.09.2023 09:40:
Die Grenzen schließen und damit die Einfallstore für die Pandemie reduzieren - das ist maßhaltig. Dazu zählen dann auch Einschränkungen bei Flug- und Seeverkehr.
[...]
Menschen grundlos einzusperren ist nicht maßhaltig.
Und hier ist wieder einer der Fälle wo es nicht so einfach wird. Welche Grenzen sollen geschlossen werden? Nur die Staatsgrenzen oder ist es ebenso legitim die Landesgrenzen zu schließen wie zeitweise in Deutschland geschehen (z.B. zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein)? Deutsche Bundesländer haben schließlich vergleichbare Größen wie Staaten. Selbst Bremen ist z.B. knapp größer als Malta.
Und fange ich schon an Menschen einzusperren wenn ich den Bremern verbiete ihren Stadtstaat zu verlassen? Bremen ist schließlich nicht sonderlich groß, da kann man sich schon eingesperrt fühlen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.09.2023 10:54).