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mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2023

Re: Das wäre ein Kriegsverbrechen an der eigenen Zivilbevölkerung...

Cyberneulandbingobuzzer schrieb am 30.04.2023 12:47:

Wenn das Opfer sich nicht anders verhält, als der Täter, dann verwirkt es den Opferstatus.

Du meinst also ein Opfer von Gewalt darf sich nicht gegen den Gewalttäter zur Wehr setzen?

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