ROFl, nee, so einfach nicht
Die Genfer Protokolle enthalten kein Verbot von giftigen Kampfmitteln.
(Konkret enthält nur das 3te Protokoll überhaupt das Wort Gift, hier aber im Bezug auf die medizinische Versorgung von Kriegsgefangenen...)
Wie auch, sie beziehen sich ausschließlich auf die Behandlung von Zivilisten, Kriegsgefangenen sowie Schiffbrüchigen.
Es wird hier sehr deutlich, das sie ganz offensichtlich den Inhalt der Genfer Protokolle wenn überhaupt nur vom Hörensagen kennen.
Falls Sie mal nachlesen wollen: https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/humanitaeres-voelkerrecht/genfer-abkommen/
Ein Verbot von giftigen Substanzen als Kampfmittel stammt aus der Haager Landkriegsordnung (§23), bezieht sich nach einhelliger Meinung aber NUR auf die Primärwirkung einer Waffe (also z.B. Giftgas) und nicht einer potentiell latenten "Nachwirkungen". (Wenn sie dort nachlesen wollen, oben nur zwei Mausklicks weiter...)
Wenn man ihrer Logik folgt: Wie Ihnen sicher auch bekannt ist: Blei ist ebenfalls ein hochgradig giftiges Schwermetall...
Bleihaltige Munition ist eine Verbotene Kriegswaffe !!!!Eins!11!