Wie schon gesagt konnte ich aus Platzgründen hier nicht alles
unterbringen, was zum Thema zu sagen wäre. Vollständig steht mein
Beitrag auch unter
http://www.eldaring.de/content/modules.php?op=modload&name=Forum&file
=viewtopic&topic=3675&forum=10
Dort habe ich abschließend noch Folgendes zitiert:
3. Ein Auszug aus dem „Heilkunde-Handbuch“ von Ludwig Häutle,
Bicarzio-Verlag:
Antoine Graf d`Oncieu war 1987 als Beobachter bei einer Prüfung der
Neuen Medizin dabei und berichtet folgendes:
Hamer lud, nachdem sich seine Hypothesen 100%ig bestätigt hatten, ein
internationales Gremium von Onkologen (Fachärzte für Krebsbehandlung)
nach Gyhum in Norddeutschland ein. Er bot diesem Gremium seine
Approbation an, wenn sie von den 200 Fällen nur drei Fälle
herausfinden würden, die nicht nach der „Eisernen Regel des Krebses“
verlaufen würden. Statt zu einem Triumph des Verstandes und der
Menschlichkeit wurde dieses Schiedsgericht für Dr. Hamer zu einem
Fiasko ohnegleichen. Aus Angst, ihr Gesicht zu verlieren, wurden die
anwesenden Ärzte zu Verbrechern in weißen Kitteln. Seit diesem
schicksalsschweren Tag sterben täglich unzählige Menschen, nur weil
einige Mediziner nicht zugeben wollen, daß sie sich geirrt haben und
ihre bisherige Therapie einfach falsch ist. Der als französischer
Beobachter zugelassene Onkologe beschreibt dieses Schiedsgericht wie
folgt:
Am 6. Dezember 1983 war ich als französischer Beobachter bei dem
Internationalen Ärztlichen Schiedsgericht anwesend, weil der von der
Ärztekammer offiziell eingeladene Straßburger Radiologie-Professor in
letzter Stunde abgesagt hatte. Ich habe die gesamte, mehr als 9
Stunden dauernde Schiedsgerichtsverhandlung von der ersten bis zur
letzten Minute miterlebt, seitlich vom Vorstandstisch. Ich kann nach
bestem Wissen wahrheitsgemäß versichern, daß das Internationale
Ärztliche Schiedsgericht, bestehend aus lauter hochqualifizierten
Fachleuten (Professoren/Ärzten) sämtliche Fälle, einschließlich
Patientenbefragung, Untersuchung der Röntgenbilder und
Computertomographie des Gehirns mit Lupe und Millimetermaß, sowie
alle Labordaten, äußerst gründlich vorgenommen hat. Es wurden 15 von
30 anwesenden Patienten befragt, sowie 15 weitere Fälle
nichtanwesender Patienten, zum Teil gestorbener Patienten, auf Grund
der Unterlagen durchdiskutiert. Während man zunächst glaubte, die
Angelegenheit schnell beenden zu können, da man sicher war, rasch
drei nicht nach der Eisernen Regel des Krebs verlaufenden Fälle
finden zu können, für die Dr. Hamer seine Approbation als Arzt
angeboten hatte niederzulegen, begann sich (schließlich) eine große
Ratlosigkeit der Schiedsgerichtsmitglieder zu bemächtigen, weil jeder
der vom Schiedsgerichtsvorsitzenden willkürlich herausgegriffenen
Fälle sehr präzise nach der Eisernen Regel des Krebs verlaufen war.
Diese Zusammenhänge wurden auch durch die intensive anamnesische
Befragung der Patienten nach Konfliktentstehung und -verlauf
bestätigt. Nachdem das Internationale Ärztliche Schiedsgericht in
dieser Weise und (mit) stets dem gleichen Ergebnis dreißig Fälle
genauestens untersucht hatte, war man sich sicher, daß man unter den
200 angebotenen Fällen wahrscheinlich überhaupt nicht einen einzigen
finden würde, der nicht nach den jeweils sieben Kriterien der
Eisernen Regel des Krebs verlaufen wäre. Deshalb "warf man quasi das
Handtuch".
Wenn alles redlich zugegangen wäre, hätte sich das Schiedsgericht
unumwunden mattgesetzt erklären müssen.
Herr Dr. Hamer, der bei den nachfolgenden Beratungen meistens draußen
warten mußte, dessen Ehefrau, Dr. med. Sigrid Hamer, Ärztin, aber bei
den Beratungen anwesend war, forderte anschließend das Internationale
Schiedsgericht auf, nunmehr vereinbarungsgemäß zu attestieren, daß
die Eiserne Regel des Krebs ganz offensichtlich richtig sein müsse.
Eine Sprecherin der Patienten, Frau M., argumentierte ebenfalls vor
dem Schiedsgericht, sie verstehe nicht, daß das Schiedsgericht schon
zwei Stunden berate, obwohl alles doch exakt nach der Eisernen Regel
des Krebs gestimmt habe und die Eiserne Regel des Krebs demnach
richtig sei. Für die Patienten sei es sehr wichtig, das bestätigt zu
bekommen, da daran möglicherweise ihr Überleben hängen würde. Der
Vorsitzende antwortete: "Die Eiserne Regel des Krebs interessiert uns
gar nicht." Später komplettierte er seine Aussage dahingehend, das
Schiedsgericht sei nur gekommen, um zu sehen, ob es Hamers
Approbationsurkunde mitnehmen könnte.
Es ist mir bekannt, daß Herr Professor Stender mit Herrn Dr. Hamer
zwischendurch ein Gespräch unter vier Augen hatte, in dem er Herrn
Dr. Hamer einen Kompromißvorschlag gemacht hatte, des Inhalts, man
sollte verkünden, beide Seiten hätten nun Recht. Dieser
Kompromißvorschlag wurde aber von Herrn Dr. Hamer heftig
zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, man habe für den jetzt
eingetretenen Fall vorher schriftlich eindeutige Vereinbarungen
getroffen. Diese beinhalteten, daß das Schiedsgericht jetzt die
Richtigkeit der Eisernen Regel des Krebs, samt dem Dirk-Hamer-Syndrom
(DHS) und (den) Hamer’schen Herden im Gehirn, ohne Vorbehalte
anerkennen und per Urteil verkünden müsse. Herr Professor Stender
habe sich aber für alle Kollegen des Schiedsgerichts geweigert, dies
in das Schiedsgerichtsurteil aufzunehmen, da es für alle Professoren
angeblich bedeutet hätte, daß sie ihr Gesicht verlieren würden, weil
sie dann ja seit Jahrzehnten, insbesondere aber seit 1981, nichts als
falsche Behandlung gemacht hätten.
Es wurde berichtet, Herr Dr. Hamer habe gesagt, bis dato sei es ein
Irrtum gewesen, seit diesem Tage aber sei es ein forensischer Fall.
Denn von nun ab würden die Toten ganz eindeutig auf das Konto der
medizinischen Institutionen gehen, und der Kreise, die noch
dahinterstünden.
Die Verbitterung unter den Patienten war ungeheuer groß. Die
Enttäuschung über das feige Verhalten des Internationalen
Schiedsgerichts war so deprimierend, daß viele Patienten weinten.
Denn es bedeutete für sie, daß sie weiter der bisherigen
Symptombehandlung der sogenannten Schulmedizin ausgesetzt wurden.
Außer mir waren während der Sitzung des Internationalen
Schiedsgerichts fortlaufend anwesend: die Sprechstundenhilfe von
Herrn Dr. Hamer (Fräulein Melanie) und, während der meisten Zeit,
Frau Erika Braun, die beim Aufhängen der Laborparameter,
Röntgenbilder und Computertomogramme halfen. Ich kann mich noch gut
erinnern, daß Herr Dr. Hamer den Professoren angeboten hat, eine
größere Fallzahl von Patienten in deren Kliniken, vor ihren Augen, zu
untersuchen, damit man rasch eine Detailkomplettierung der Landkarte
des Gehirns erreichen könne und rasch eine systematische, adjuvante,
konservative und intensiv-medizinische Therapie entwickeln könne.
Insbesondere hat er Herrn Professor Stender, der eine repräsentative
Fallzahl von 2000 verlangte, angeboten, die nächsten 2000 Fälle in
seiner eigenen Hannoveraner Universitätsklinik, unter seinen Augen,
zu untersuchen. Dies lehnte Professor Stender ab.
Für dieses Verhalten konnte ich schon damals kein Verständnis
aufbringen und kann es heute um so weniger, nachdem ich gesehen habe,
daß die von Herrn Dr. Hamer prophezeiten Folgen, nämlich der Tod von
weiteren Millionen an Krebs erkrankten Menschen, zutreffend waren.
Ich selbst empfinde das Verhalten des Schiedsgerichts (als) so
falsch, so skandalös und so unwürdig für ein derart (und) so
hochqualifiziertes Gremium von Professoren, daß ich mich heute noch
nicht darüber beruhigen kann, zumal seither für dieses feige
Verhalten des Schiedsgerichts, das Herr Dr. Hamer mit
"wissenschaftlichem Betrug" umschrieben hat, Millionen von Menschen
inzwischen sterben mußten. Ich selbst mache kein Hehl daraus, daß ich
das nicht nur als wissenschaftlichen Betrug empfinde, sondern klipp
und klar als ein furchtbares Verbrechen gegen die Menschheit.
Essen, den 27.1.1986
Antoine Graf d’Oncieu
unterbringen, was zum Thema zu sagen wäre. Vollständig steht mein
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Dort habe ich abschließend noch Folgendes zitiert:
3. Ein Auszug aus dem „Heilkunde-Handbuch“ von Ludwig Häutle,
Bicarzio-Verlag:
Antoine Graf d`Oncieu war 1987 als Beobachter bei einer Prüfung der
Neuen Medizin dabei und berichtet folgendes:
Hamer lud, nachdem sich seine Hypothesen 100%ig bestätigt hatten, ein
internationales Gremium von Onkologen (Fachärzte für Krebsbehandlung)
nach Gyhum in Norddeutschland ein. Er bot diesem Gremium seine
Approbation an, wenn sie von den 200 Fällen nur drei Fälle
herausfinden würden, die nicht nach der „Eisernen Regel des Krebses“
verlaufen würden. Statt zu einem Triumph des Verstandes und der
Menschlichkeit wurde dieses Schiedsgericht für Dr. Hamer zu einem
Fiasko ohnegleichen. Aus Angst, ihr Gesicht zu verlieren, wurden die
anwesenden Ärzte zu Verbrechern in weißen Kitteln. Seit diesem
schicksalsschweren Tag sterben täglich unzählige Menschen, nur weil
einige Mediziner nicht zugeben wollen, daß sie sich geirrt haben und
ihre bisherige Therapie einfach falsch ist. Der als französischer
Beobachter zugelassene Onkologe beschreibt dieses Schiedsgericht wie
folgt:
Am 6. Dezember 1983 war ich als französischer Beobachter bei dem
Internationalen Ärztlichen Schiedsgericht anwesend, weil der von der
Ärztekammer offiziell eingeladene Straßburger Radiologie-Professor in
letzter Stunde abgesagt hatte. Ich habe die gesamte, mehr als 9
Stunden dauernde Schiedsgerichtsverhandlung von der ersten bis zur
letzten Minute miterlebt, seitlich vom Vorstandstisch. Ich kann nach
bestem Wissen wahrheitsgemäß versichern, daß das Internationale
Ärztliche Schiedsgericht, bestehend aus lauter hochqualifizierten
Fachleuten (Professoren/Ärzten) sämtliche Fälle, einschließlich
Patientenbefragung, Untersuchung der Röntgenbilder und
Computertomographie des Gehirns mit Lupe und Millimetermaß, sowie
alle Labordaten, äußerst gründlich vorgenommen hat. Es wurden 15 von
30 anwesenden Patienten befragt, sowie 15 weitere Fälle
nichtanwesender Patienten, zum Teil gestorbener Patienten, auf Grund
der Unterlagen durchdiskutiert. Während man zunächst glaubte, die
Angelegenheit schnell beenden zu können, da man sicher war, rasch
drei nicht nach der Eisernen Regel des Krebs verlaufenden Fälle
finden zu können, für die Dr. Hamer seine Approbation als Arzt
angeboten hatte niederzulegen, begann sich (schließlich) eine große
Ratlosigkeit der Schiedsgerichtsmitglieder zu bemächtigen, weil jeder
der vom Schiedsgerichtsvorsitzenden willkürlich herausgegriffenen
Fälle sehr präzise nach der Eisernen Regel des Krebs verlaufen war.
Diese Zusammenhänge wurden auch durch die intensive anamnesische
Befragung der Patienten nach Konfliktentstehung und -verlauf
bestätigt. Nachdem das Internationale Ärztliche Schiedsgericht in
dieser Weise und (mit) stets dem gleichen Ergebnis dreißig Fälle
genauestens untersucht hatte, war man sich sicher, daß man unter den
200 angebotenen Fällen wahrscheinlich überhaupt nicht einen einzigen
finden würde, der nicht nach den jeweils sieben Kriterien der
Eisernen Regel des Krebs verlaufen wäre. Deshalb "warf man quasi das
Handtuch".
Wenn alles redlich zugegangen wäre, hätte sich das Schiedsgericht
unumwunden mattgesetzt erklären müssen.
Herr Dr. Hamer, der bei den nachfolgenden Beratungen meistens draußen
warten mußte, dessen Ehefrau, Dr. med. Sigrid Hamer, Ärztin, aber bei
den Beratungen anwesend war, forderte anschließend das Internationale
Schiedsgericht auf, nunmehr vereinbarungsgemäß zu attestieren, daß
die Eiserne Regel des Krebs ganz offensichtlich richtig sein müsse.
Eine Sprecherin der Patienten, Frau M., argumentierte ebenfalls vor
dem Schiedsgericht, sie verstehe nicht, daß das Schiedsgericht schon
zwei Stunden berate, obwohl alles doch exakt nach der Eisernen Regel
des Krebs gestimmt habe und die Eiserne Regel des Krebs demnach
richtig sei. Für die Patienten sei es sehr wichtig, das bestätigt zu
bekommen, da daran möglicherweise ihr Überleben hängen würde. Der
Vorsitzende antwortete: "Die Eiserne Regel des Krebs interessiert uns
gar nicht." Später komplettierte er seine Aussage dahingehend, das
Schiedsgericht sei nur gekommen, um zu sehen, ob es Hamers
Approbationsurkunde mitnehmen könnte.
Es ist mir bekannt, daß Herr Professor Stender mit Herrn Dr. Hamer
zwischendurch ein Gespräch unter vier Augen hatte, in dem er Herrn
Dr. Hamer einen Kompromißvorschlag gemacht hatte, des Inhalts, man
sollte verkünden, beide Seiten hätten nun Recht. Dieser
Kompromißvorschlag wurde aber von Herrn Dr. Hamer heftig
zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, man habe für den jetzt
eingetretenen Fall vorher schriftlich eindeutige Vereinbarungen
getroffen. Diese beinhalteten, daß das Schiedsgericht jetzt die
Richtigkeit der Eisernen Regel des Krebs, samt dem Dirk-Hamer-Syndrom
(DHS) und (den) Hamer’schen Herden im Gehirn, ohne Vorbehalte
anerkennen und per Urteil verkünden müsse. Herr Professor Stender
habe sich aber für alle Kollegen des Schiedsgerichts geweigert, dies
in das Schiedsgerichtsurteil aufzunehmen, da es für alle Professoren
angeblich bedeutet hätte, daß sie ihr Gesicht verlieren würden, weil
sie dann ja seit Jahrzehnten, insbesondere aber seit 1981, nichts als
falsche Behandlung gemacht hätten.
Es wurde berichtet, Herr Dr. Hamer habe gesagt, bis dato sei es ein
Irrtum gewesen, seit diesem Tage aber sei es ein forensischer Fall.
Denn von nun ab würden die Toten ganz eindeutig auf das Konto der
medizinischen Institutionen gehen, und der Kreise, die noch
dahinterstünden.
Die Verbitterung unter den Patienten war ungeheuer groß. Die
Enttäuschung über das feige Verhalten des Internationalen
Schiedsgerichts war so deprimierend, daß viele Patienten weinten.
Denn es bedeutete für sie, daß sie weiter der bisherigen
Symptombehandlung der sogenannten Schulmedizin ausgesetzt wurden.
Außer mir waren während der Sitzung des Internationalen
Schiedsgerichts fortlaufend anwesend: die Sprechstundenhilfe von
Herrn Dr. Hamer (Fräulein Melanie) und, während der meisten Zeit,
Frau Erika Braun, die beim Aufhängen der Laborparameter,
Röntgenbilder und Computertomogramme halfen. Ich kann mich noch gut
erinnern, daß Herr Dr. Hamer den Professoren angeboten hat, eine
größere Fallzahl von Patienten in deren Kliniken, vor ihren Augen, zu
untersuchen, damit man rasch eine Detailkomplettierung der Landkarte
des Gehirns erreichen könne und rasch eine systematische, adjuvante,
konservative und intensiv-medizinische Therapie entwickeln könne.
Insbesondere hat er Herrn Professor Stender, der eine repräsentative
Fallzahl von 2000 verlangte, angeboten, die nächsten 2000 Fälle in
seiner eigenen Hannoveraner Universitätsklinik, unter seinen Augen,
zu untersuchen. Dies lehnte Professor Stender ab.
Für dieses Verhalten konnte ich schon damals kein Verständnis
aufbringen und kann es heute um so weniger, nachdem ich gesehen habe,
daß die von Herrn Dr. Hamer prophezeiten Folgen, nämlich der Tod von
weiteren Millionen an Krebs erkrankten Menschen, zutreffend waren.
Ich selbst empfinde das Verhalten des Schiedsgerichts (als) so
falsch, so skandalös und so unwürdig für ein derart (und) so
hochqualifiziertes Gremium von Professoren, daß ich mich heute noch
nicht darüber beruhigen kann, zumal seither für dieses feige
Verhalten des Schiedsgerichts, das Herr Dr. Hamer mit
"wissenschaftlichem Betrug" umschrieben hat, Millionen von Menschen
inzwischen sterben mußten. Ich selbst mache kein Hehl daraus, daß ich
das nicht nur als wissenschaftlichen Betrug empfinde, sondern klipp
und klar als ein furchtbares Verbrechen gegen die Menschheit.
Essen, den 27.1.1986
Antoine Graf d’Oncieu