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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Angstkosmetik

Art. 6 (UN Menschenrechtskommission 1998)
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische
Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder
andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.

… und muss bestraft werden.

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