Joshi schrieb am 30.08.2024 05:06:
Bei wem der Asylantrag abgelehnt wurde, der bekommt keinerlei Leistungen mehr (und kann in den nächsten XY Jahren keinen neuen Antrag stellen).
Dazu kann man sagen:
„Zu jedem schwierigen Problem gibt es eine einfache Lösung.
Diese ist falsch.“
Siehe Urteil des BVfG zum Existenzminimum.