Ansicht umschalten
Avatar von Joshi
  • Joshi

mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.2001

Wenn man wollte, wäre es ganz einfach...

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass abgelehnte Asylsuchende, die erneute Anträge stellen, nun schneller in Abschiebehaft genommen werden können.
[...]
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann nun Folge- und Zweitanträge als offensichtlich unbegründet ablehnen
[...]
Zudem kann nun schon der Verstoß gegen ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot als ausreichender Grund für die Sicherungshaft gelten
[...]
Des Weiteren haben Behörden jetzt das Recht, gegen die Ablehnung von Abschiebehaft durch ein Gericht Beschwerde einzulegen

All diesen Änderungen scheint gemein zu sein, dass es sich um "rein theoretisch kann Behörde XY jetzt"-Regelungen handelt, die nicht verbindlich sind.

Für mich wirken das wie Sachen, die suggerieren sollen, dass man ja ganz viel tut, um ein Problem zu bekämpfen - ohne das Problem ernsthaft angehen zu müssen.

Die Zahl der Asylanträge ist im ersten Halbjahr 2024 um 20 Prozent gesunken, die der Abschiebungen im gleichen Zeitraum um 20 Prozent gestiegen.

Dass die Zahl der Asylanträge im Vergleich zu 2023 um 20% gefallen ist, muss nichts mit diesen Neuerungen zu tun haben, diese Zahl fluktuiert fast immer stark:
2019: 166k
2020: 122k
2021: 192k
2022: 244k
2023: 352k

Wollte man das Problem wirklich lösen, dann wäre das ganz einfach:
Bei wem der Asylantrag abgelehnt wurde, der bekommt keinerlei Leistungen mehr (und kann in den nächsten XY Jahren keinen neuen Antrag stellen).

Denn wie lange würde sich ein abgelehnter Asylbewerber wohl noch freiwillig weiterhin in DE aufhalten, wenn er keinerlei Geld, Nahrung oder Obdach mehr bekäme? Die ganzen angeblich ach-so-schwierigen Abschiebungen könnte man sich dann auch sparen, denn dann würden diese Leute ganz freiwillig gehen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten