Eymontop schrieb am 01.07.2020 15:30:
Das GG erlaubt eindeutig Enteignungen, wenn ein Konzern nicht im sozialen Allgemeininteresse handelt.
Marius, bist du es?
Das war doch bislang dein Steckenpferd auf dem Ponyhof.
Eymontop schrieb am 01.07.2020 15:30:
Das GG erlaubt eindeutig Enteignungen, wenn ein Konzern nicht im sozialen Allgemeininteresse handelt.
Marius, bist du es?
Das war doch bislang dein Steckenpferd auf dem Ponyhof.