Ich frage mich, ob der Verkauf von gesellschaftlichem Eigentum, ob Wohnungen Bahn oder Wasserwerke an Privat nicht eigentlich Diebstahl ist. Mit der neoliberalen Kampagne „In Zeiten leerer Kassen“ hat jeder, der in der Politik genug Einfluss hatte, „privatisiert“, was er nur losschlagen konnte. Zivilrechtlich würde der Richter nicht den Rückkauf, sondern die Herausgabe verlangen. Anderenfalls würde jeder Ladendiebstahl zum sicheren Geschäft.
Soll sich die Deutsche Wohnen doch entschädigungsmäßig an die damaligen Figuren im Senat halten. Damals haben beide Seiten gewusst worauf sie sich einließen. Oder habe ich ein komplett falsches Rechtsempfinden?