Die Privaten bedrohen keinen, stecken niemanden ins Gefängnis, ruinieren nicht die Leben der Bürger, das kann nur ein Staatsfunk, der die Gerichte unter sich hat.
§9 RBStV;" ...Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündigungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen.
Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen."
Diese Behördensender sollen trotzdem nicht staatlich sein?