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  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Nur bei einem Staatsfunk sind solche drakonische Strafen/Zwangsmaßnahmen möglich

Die Privaten bedrohen keinen, stecken niemanden ins Gefängnis, ruinieren nicht die Leben der Bürger, das kann nur ein Staatsfunk, der die Gerichte unter sich hat.
§9 RBStV;" ...Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündigungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen.
Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen."
Diese Behördensender sollen trotzdem nicht staatlich sein?

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