Ossiwessifali schrieb am 11.06.2024 18:30:
... kann der Importeur ja mit anderen Proben nachweisen, dass die nicht eindeutig sind.
Was ist dann denn für ein seltsames Rechtsverständnis?
Ich dachte bisher, dass einem die Schuld bewiesen werden muss, nicht umgekehrt, dass man seine Unschuld beweisen muss.
Vor Gericht gelten doch auch nicht irgendwelche Verfahren - ohne Nachweis der Ordnungsmäßigkeit - als zulässig.
Meine Frage: Wie und wo wurde der Nachweis erbracht?