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  • Janssen

369 Beiträge seit 15.10.2003

Verletzung der Neutralität von Spitälern - und Schulen, Moscheen usw.

Hirnpilz schrieb am 17.10.2023 10:56:

Die Selbstverteidigung (vor allem im Staatlichen Maßstab) beinhaltet nicht (…) das Bombardieren von Einrichtungen wie Krankenhäusern oder UNRWA-Zentren, wie aktuell zu sehen, mit der Begründung "da könnten ja Hamas-Mitgielder drin sein.

Im Shifa-Spital in Gaza "könnten" nicht bloß "Hamas-Mitglieder drin sein," es ist das de Facto Hauptquartier der Hamas-Führung:

Link-Hinweis: Der folgende Link verweist auf einen Bericht der Washington Post, die damals über den Waffenstillstand zwischen Israel und Hamas in 2014 berichtete. Er ist an der Stelle zu genau diesem Thema relevant, weil Korrespondent William Booth bereits damals das Shifa Spital in Gaza als das "de Facto Hauptquartier der Hamas-Führung" beschrieb: https://www.washingtonpost.com/world/middle_east/while-israel-held-its-fire-the-militant-group-hamas-did-not/2014/07/15/116fd3d7-3c0f-4413-94a9-2ab16af1445d_story.html

Es ist dadurch nicht mehr geschützt. In dem Hamas Spitäler "ausserhalb ihrer humanitären Aufgaben zur Begehung von Handlungen (verwendet), die den Feind schädigen," verstößt Hamas, nicht Israel, hier gegen das humanitäre Völkerrecht, und zwar gegen Art 19 GA IV:

Link-Hinweis: Der folgende Link verweist auf das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Er ist an der Stelle zu genau diesem Thema relevant, weil es die Verantwortung und die Folgen der Verletzung des Schutzes solcher Einrichtungen definiert: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de#art_19

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