auf_der_hut schrieb am 26.09.2024 02:54:
Die neuen US-Mittelstreckenwaffen fallen nicht unter den INF-Vertrag, weil es sich ausschließlich um konventionelle Waffen handelt.
Das ist schlichtweg falsch. Entgegen des Namens, erfaßt(e) der INF-Vertrag jegliche Trägersysteme und auch Abschußvorrichtungen landgestützter ballistischer Raketen und Marschflugkörper mit Reichweiten zwischen 500km und 5500km. Die Art des draufmontierten Sprengkopfes ist nicht entscheidend (auch weil man den bei Bedarf austauschen kann und die andere Seite erst beim Einschlag die Art des Sprengkopfes erkennen kann und somit den [nuklearen] Gegenschlag im Rahmen des MAD-Szenarios schon vorher starten muß).
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Russen argumentiert haben, daß die von Schiffen stammenden Startcontainer der in Osteuropa installierten ABM-Systeme gegen den INF-Vertrag verstoßen, weil in die eben auch Tomahawks reinpassen (Gegenargument der USA waren, daß die Startsoftware für die Tomahawks nicht installiert sein würde, physisch ist es aber voll kompatibel und verstößt damit gegen die Buchstaben des INF-Vertrages).
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.09.2024 11:34).