Onkel_Stoffel schrieb am 26.09.2024 01:09:
Man darf Staatsrechtlich anzeifeln, dass ein Bundeskanzler Verträge unterschreiben (ratifizieren) darf, die weder dem Parlament vorgelegt wurden, noch irgendwo abgestimmt wurden. Noch dazu wo "Deutschland" dabei keine Kontrolle darüber hat, was mit dem "juristischen Gegenstand" angestellt wird.
Aber wen interessiert das schon in einem souveränen (???) (Un)Rechtsstaat.
Drauf geschissen?
Richtig. Aber sich dann über angeblich undemokratische Wähler und Parteien aufregen.
Höchste Zeit, um auszuwandern.