Das Gericht hat nur eine Aussetzung der Beobachtung beschlossen, weil der Verfassungsschutz nicht ordnungsgemöß vorgegangen ist.
Da der Verfassungsschutz von Nazis dursetzt ist, ist diese "Beobachtung" schon im Ansatz eine Farce. Und daher verwundert eine "fehlerhafte" Vorgehensweise nicht im Geringsten.