Das BfV wollte sie als Verdachtsfall einstufen und die AfD hat in einem Eilantrag dagegen geklagt. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Dieses Urteil steht noch aus. Und bis es gefällt wurde, darf das BfV die AfD auch nicht als Verdachtsfall führen. Punkt.
Eine Lex Haldenwang wird es nicht geben, da kann er noch so viel vom "Prüffall" labern.
Vergleiche es mit U-Haft: wenn dort keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt ist der Verdächtige freizulassen bis zum Prozess und dessen Urteil. Haldenwang nun wollte diesen Prozess aber nicht nur nicht abwarten, nein, er hat auch noch den Namen des Angeklagten und das, was ihm vorgeworfen wird, an die Öffentlichkeit gebracht (ok, ob er das selber war und ob er davon wusste weiss ich natürlich nicht). Aber klar, bis irgendwer sich durch seine 1001 Seiten Bullenkot gekämpft hat dauert es natürlich.
Das hat ihm ein Gericht nun um die Ohren gehauen. Es ist schon ein starkes Stück, dass man einem Amt die rechtlichen Grundlagen seiner Arbeit nicht nur erklären muss, sondern quasi Handlungsanweisungen ausgeben muss, damit hier nicht vollständig Republica des las Bananas herrscht.
Ich kann mich an Zeiten erinnern, in denen für deutlich weniger nicht nur die Amtsleitung ausgetauscht wurde sondern auch der zuständige Minister seinen Hut nahm.
Und ja, ich bin ein rechtsextremer, menschenverachtender Hasshetzer. Aber nein, ich würde sehr wohl genauso gegen solche Willkür opponieren wenn es die Linksgrünversifften erwischen würde.
Reissen solche Methoden nämlich ein mal ein, sind wir alle in Gefahr.