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  • Demokratix

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2007

Re: Welches Urteil?

Die AfD hatte Ende Januar 2021 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen.

Heisst übersetzt, der BfV hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft, durfte dies allerdings nicht bekanntgeben. Die AfD hätte gerne einen Hängebeschluss bis zur Verhandlung gehabt, dieser wurde aber eben abgelehnt - solange der BfV es eben nicht bekannt gibt. Seit der Bekanntgabe ist es öffentlich, gegen das Stillhalteabkommen wurde verstossen und der Hängebeschluss gilt nun doch.

So schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen...

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