Schneeflöckchen schrieb am 06.03.2021 19:44:
Das BfV wollte sie als Verdachtsfall einstufen und die AfD hat in einem Eilantrag dagegen geklagt. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Das ist so falsch. Dem Hängebeschluss wurde eben nicht stattgegeben!
Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. Den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses hatte das Gericht mit Beschluss vom 27.01.2021 abgelehnt, nachdem das BfV so genannte Stillhaltezusagen abgegeben hatte
Du gehst davon aus, das die AfD vorläufigen Rechtsschutz mit der Zulassung ihres Eilantrages erreicht hätte: Dies ist falsch. Vorläufiger Rechtsschutz ist eben dieser Hängebeschluss und genau diesem wurde nicht stattgegeben. Steht alles in der Quelle des Artikels drin, muss man nur lesen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.03.2021 18:41).