Langsam frage ich mich, ob der Verfassungsschutz die AfD oder ob nicht eher umgekehrt die AfD den Verfassungsschutz über V-Leute innerhalb der Behörde beobachtet. In der gestrigen Pressemitteilung heißt es nämlich:
Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php
Nach der Stillhaltezusage vom Januar musste selbst dem dümmsten Beamten des Verfassungsschutzes klar sein, dass es nur der AfD nützt, wenn Informationen zur Beobachtung der AfD nach außen getragen werden. Die AfD muss als ihre Leute im Bundesamt für Verfassungsschutz haben, denn das Gericht schließt ja gerade aus, dass die Tatsache der Einstufung als Verdachtsfall und die 262-seitige Antragserwiderung von der AfD oder aus deren Umfeld an die Presse "durchgestochen" wurde. Der Verfassungsschutz muss also von AfD-Sympathisanten unterwandert sein, so dass es keinen Sinn macht, diese Behörde mit der Beobachtung und Einschätzung der AfD zu betrauen - da würde man den Bock zum Gärtner machen.
Diese offensichtlich von Rechtsradikalen unterwanderte Behörde gehört aufgelöst. Der Verfassungsschutz selbst stellt eine größere Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung dar als die Gruppen, die er "beobachtet".