Doch, die gibt es sehr wohl.
Die deutsche Rente übernimmt Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchterkrankungen, schließt dabei allerdings Maßnahmen zur Raucherentwöhnung aus. Gleiches gilt für den GBA, der Rauchen als 'Lifestyle' klassiert und daher Kostenübernahme von Entwöhnungspräparaten explizit ausschließt (1).
Kurioserweise könne die aber (nur gegen Vorlage ärztlichen Rezepts) bei der Steuer geltend gemacht werden.
(1) https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/lifestyle/