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Avatar von astrachanschaf
  • astrachanschaf

mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.2005

Re: Statt Bußgelder (nicht) einzutreiben

1.) Ordnungswidrigkeit != Straftat
Dieser Unterschied fällt dir vielleicht irgendwann mal auf, wenn du
falsch parkst oder mit einem Fahrrad ohne Beleuchtungsanlage in eine
Kontrolle gerätst.

2.) Die Frittenbude wird auch nicht abgewickelt sondern bis zur
Behebung der Mängel geschlossen. Ob das schon beim zweiten Verstoß
passiert, weißt du offensichtlich besser als ich.
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