Das Grundgesetz unterscheidet bei den Grundrechten (Art. 1 bis 19, je nach Lesart auch Art. 33, 93 und 101 bis 103 GG) zwischen absoluten Grundrechten und sog. Deutschenrechten. Absolute Grundrechte sind z.B. der Schutz der Würde des Menschen oder auch das Recht auf den gesetzlichen Richter. Hier wird nicht nach Staatsbürgerschaft unterschieden.
Andere Grundrechte sind dagegen nur für Deutsche verbürgt. Dazu gehört das Recht Vereine zu bilden, das Recht Demonstrationen zu veranstalten und auch das Recht auf Freizügigkeit.
Es ist also ohne weiteres möglich, ausländische Personen, die ohne Pass einreisen, hier Straftaten begehen und dann auch noch Leistungen erschleichen (was ja auch eine Straftat ist), in einem definierten Bereich (mag man Transitzone oder anders nennen) festzuhalten, um die Identität und den Rechtsstatus der Person festzustellen und ggf. eine schnelle Abschiebung zu ermöglichen. Dass beeinträchtigt die Rechte des Volkes, das die Politiker und Beamten schwören zu beschützen, in keinster Weise, was ein erheblicher Unterschied zu dem ist, was die Nazis getan haben.
Bei inländischen "Gefährdern" muss man sich etwas anderes überlegen, aber nach den Zahlen die man so in der Qualitätspresse liest, scheint das Problem ein deutlich überschaubareres zu sein. Sprich wenn man die ausländischen Gefährder los wird oder durch Festsetzen fernab aller Weihnachtsmärkte weitgehend ihrer Gefährderstellung beraubt, dürfte das vorhandene Personal locker reichen, um einheimische Gefährder zweckgemäß zu überwachen.