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  • DanielB.

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Re: Einfach mal wieder das Grundgesetz zur Hand nehmen.

_Marcus_ schrieb am 12.01.2017 00:21:

Das Grundgesetz unterscheidet bei den Grundrechten (Art. 1 bis 19, je nach Lesart auch Art. 33, 93 und 101 bis 103 GG) zwischen absoluten Grundrechten und sog. Deutschenrechten. Absolute Grundrechte sind z.B. der Schutz der Würde des Menschen oder auch das Recht auf den gesetzlichen Richter. Hier wird nicht nach Staatsbürgerschaft unterschieden.

Andere Grundrechte sind dagegen nur für Deutsche verbürgt. Dazu gehört das Recht Vereine zu bilden, das Recht Demonstrationen zu veranstalten und auch das Recht auf Freizügigkeit.

Ist das Recht auf Freizügigkeit nicht auf europäischer Ebene verankert und gilt für jeden europäischen Bürger?

Es ist also ohne weiteres möglich, ausländische Personen, die ohne Pass einreisen, hier Straftaten begehen und dann auch noch Leistungen erschleichen (was ja auch eine Straftat ist), in einem definierten Bereich (mag man Transitzone oder anders nennen) festzuhalten, um die Identität und den Rechtsstatus der Person festzustellen und ggf. eine schnelle Abschiebung zu ermöglichen. Dass beeinträchtigt die Rechte des Volkes, das die Politiker und Beamten schwören zu beschützen, in keinster Weise, was ein erheblicher Unterschied zu dem ist, was die Nazis getan haben.

Ich sehe hier zwei wesentliche Probleme

1. Wie wird jemand zum Gefährder?

In der Regel sollte jemand doch aufgrund von Verdachtsmomenten (die mehr oder weniger noch vage sein können) von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft. Wenn man dann durch Ermittlungen Erkenntnisse/Beweise erlangt welche wirklich belastbar sind (also juristischen Prozessen standhalten) kann man auch heute schon gegen Gefährder vorgehen und sie inhaftieren und/oder ausweisen. Liegt nichts verwertbares vor könnte es sich auch um ein "Missverständnis"/einen "Irrtum" handeln. Nur weil jemand "starke Reden" schwingt finde ich nicht, dass man ihn deshalb gleich einsperren muss. Natürlich kann niemand wollen, dass Leute wie Anis Amri frei rumlaufen und Anschläge begehen. Aber ist es wirklich die Lösung die Freiheit von Menschen ohne juristische Verfahren einzuschränken - nur aufgrund eines ungesicherten Verdachts? Sollte das Problem darin liegen, dass die Sicherheitsbehörden in einem Verfahren nicht alle Beweise offenlegen können/wollen weil dies z.B. andere laufende Ermittlungen gefährden würde, könnte man ggf. über entsprechend angepasste Verfahren sprechen (in denen der Beschuldigte die gegen Ihn vorgebrachten Beweise nicht zu sehen bekommt) - auch das wäre ein schwerer Eingriff in geltendes Recht, aber immer noch besser als die Justiz auszuhebeln.

2. Ausweisen von Personen (speziell auch solche ohne sicher festgestellte Nationalität)

Wenn man dann schon so weit kommt, dass man jemanden Ausweisen kann/möchte, stellt sich die Frage: "wohin mit ihm?". Man braucht erstmal einen Staat der diesen Menschen annimmt. Wir können diese Menschen ja nicht einfach in internationalen Gewässern aussetzen. Im Falle von Amri hatte man ja mit Tunesien bereits etwas ausgehandelt, aber ungünstigerweise hat das ganze einfach viel zu lang gedauert. Natürlich kann man mit einer Kombination aus Zuckerbrot und Peitsche (Wirtschaftshilfe und "Sanktionen") die Situation etwas verbessern, aber ich denke so komplett weg bekommen wird man das Problem mit dem "wohin" nie.

Bei inländischen "Gefährdern" muss man sich etwas anderes überlegen, aber nach den Zahlen die man so in der Qualitätspresse liest, scheint das Problem ein deutlich überschaubareres zu sein. Sprich wenn man die ausländischen Gefährder los wird oder durch Festsetzen fernab aller Weihnachtsmärkte weitgehend ihrer Gefährderstellung beraubt, dürfte das vorhandene Personal locker reichen, um einheimische Gefährder zweckgemäß zu überwachen.

Für eine effektive Überwachung ist meiner Ansicht nach richtig viel Personal nötig. Elektronische Fußfesseln allein werden das Problem kaum lösen. Was nützt die beste Fußfessel wenn sie abgerissen wird und sich der Verdächtige verdünnisiert? Das nützt nur etwas, wenn man wirklich Kräfte in der unmittelbaren Nähe hat (mindestens 2 Personen 24/7 vor Ort und weiteres Personal zur Kommunikations- und Fußfesselüberwachung), die dann in einem solche Fall auch zugreifen können. Ansonsten setzt sich der grade noch per Fußfessel überwachte Gefährder in das nächstbeste Transportmittel und begeht seine Tat genauso als wenn er nicht überwacht worden wäre.

Hier stehen eine ganze Menge Fragen im Raum, die so einfach nicht zu beantworten sind. Hier muss sehr viel abgewogen werden. Es geht um rechtliche Fragen, um Personalprobleme und wenn es um Ausweisungen geht auch um außenpolitische Probleme und das sind wahrscheinlich nur die deutlichsten Probleme vor einen großen weiteren Haufen kleiner Details.

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