Stasi schrieb am 07.01.24 17:05:
damit diejenigen, die sich weder reinreden lassen, noch sich angemessen an der Finanzierung beteiligen wollen, ihre Gewinne maximieren können, ohne irgendwas dafür tun zu müssen.
[…]
Wenn ich lese:
"In der Höhe soll sich das Qualifizierungsgeld am Kurzarbeitergeld anlehnen und wird als Lohnersatz während einer Weiterbildung in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettogehaltes ausgezahlt.",
dann kann das ganze doch wohl auch nur ein verfrühter Aprilscherz sein. Wenn ich in der Arbeitszeit eine Weiterbildung machen soll, dann hat diese auch voll bezahlt zu werden und nicht mit Nachteilen von "Lohnersatz" erkauft zu werden.
Ich glaube, für solche Formen der Weiterbildung in Anstellung stehe ich nicht zur Verfügung.