Die KV zieht sich allerdings entsprechende Kosten von der Haftpflicht. Und die Straßenbaubehörde die Reparaturkosten ebenso. Dazu sind sie verpflichtet.
Die KV zieht sich allerdings entsprechende Kosten von der Haftpflicht. Und die Straßenbaubehörde die Reparaturkosten ebenso. Dazu sind sie verpflichtet.