Das ist Bullshit. Die typische Alleinerziehende mit kleinem Kind kann sich von H4 normalerweise nicht mal die 5€ (pro Fahrt) leisten, um mit dem Kind mal mit Öffies wenigstens zum nächsten Streichelzoo zu kommen.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html
Ausflüge:
Bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
Schülerbeförderung:
Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als "Schülerbeförderung" definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen – auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt.
Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."