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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Papier ist geduldig

xj12 schrieb am 01.09.2022 14:39:

Das ist Bullshit. Die typische Alleinerziehende mit kleinem Kind kann sich von H4 normalerweise nicht mal die 5€ (pro Fahrt) leisten, um mit dem Kind mal mit Öffies wenigstens zum nächsten Streichelzoo zu kommen.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html

Ausflüge:
Bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).

Schülerbeförderung:
Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als "Schülerbeförderung" definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen – auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt.

Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."

Nur weil es so im Gesetz steht, heißt es noch lange nicht, dass der Regelsatz das auch hergibt.
Man soll sich ja auch von dreißig Euro die Woche ernähren können, und mit Strom für 38 Euro im Monat hinkommen.

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