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Avatar von OskarMaria

mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.2000

Ius cogens - geht es noch blöder

Wenn du schon Wikipedia zitierst, dann hättest du auch gleich den nächsten Absatz mit anführen müssen:

Selbstbestimmungsrecht in multiethnischen Staaten

Nach Karl Doehring hat das Selbstbestimmungsrecht den Charakter eines Notwehrrechts: wenn eine ethnische Gruppe in fundamentaler Weise diskriminiert werde und zwar gerade aufgrund ihrer Gruppeneigenschaften, dann habe sie ein Recht auf Sezession. Es muss aber im Einzelfall genau geprüft werden, ob eine evidente und fundamentale Verletzung von Menschenrechten vorliegt und ob der Minderheit politische und rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden, um eigene Interessen zu vertreten oder sich notfalls gegen Benachteiligung zur Wehr setzen zu können. Es muss entschieden werden, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung des diskriminierten Volkes vorliegt, die es rechtfertigt, das Selbstbestimmungsrecht des Staates teilweise einzuschränken. Der Staat hat durch seine Staatsgewalt also „das ganze [Staats-]Volk zu repräsentieren“. Werden einzelne Volksgruppen „per definitionem von der Teilhabe an staatlichem Leben ausgeschlossen“, dann erst verwirkt der Staat die Treuepflicht seiner Bürger.

Wenn im Osten der Ukraine Bürger mit der Regierung in Kiew nicht einverstanden sind, dann können sie das in dem demokratischen Land bei der nächsten Wahl korrigieren.
Das ist in der Ukraine immer wieder passiert, dass Präsidenten nicht wiedergewählt wurden. Von Diskriminierungen kann folglich keine Rede sein.

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