5 AZR 137/23
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2024/03/5-AZR-137-23.pdf
(...)
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2023
- 8 Sa 859/22 - im Kostenpunkt und insoweit aufgeho-
ben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Be-
klagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim
vom 26. Oktober 2022 - 2 Ca 190/22 - hinsichtlich der
Zahlung für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022
iHv. 1.294,72 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen
hat.
2. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das
benannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersach-
sen hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 1. bis
zum 6. Mai 2022 iHv. 380,80 Euro brutto mit der Maß-
gabe zurückgewiesen, dass die im benannten Urteil des
Arbeitsgerichts Hildesheim für diesen Zeitraum ausgeur-
teilten Zinsen erst ab dem 23. Juni 2022 zu zahlen sind.
3. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen
Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten
der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückver-
wiesen.
(...)
Es ist noch nicht zu Ende:
in Punkt 3
wird das Verfahren wieder an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen
und auf der vorletzten Seite der Urteilsbegründung:
(...) c) Sollte das Landesarbeitsgericht zu der Auffassung gelangen, dass auch
für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 ein Anspruch des Klägers auf
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegeben ist, wird es bei der Entscheidung zu
den Zinsen zu beachten haben, dass die Forderung auch für diesen Zeitraum erst am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats, dem 22. Juni 2022, fällig geworden
wäre (sh. Rn. 22). (...)
der AN kann immer noch den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden und dann geht es weiter vor dem Landesarbeitsgericht ...