martymarty schrieb am 29.04.2024 08:46:
Maiß rät Unternehmen, "den Spieß umzudrehen, vermuteten Blaumachern den Lohn nicht auszuzahlen und sich von ihnen verklagen zu lassen". Dann müsse der Kranke vor Gericht beweisen, dass er wirklich krank war.
Also irgendwie erschließt sich mir das nicht so ganz.
Man geht zum Arzt bekommt den "Gelben" und dann stellt der AG den Lohn ein? Wie soll das funktionieren? Man hat ja den "Beweis" vom Arzt das man nicht Arbeitsfähig ist. Was soll man da als AN beweisen?
Also wenn überhaupt, könnte ich dieses Szenario doch nur funktionieren, wenn man wirklich einen Detektiv einsetzt und man beim Dachdecken oder so erwischt wird.
Also ist daran wirklich etwas dran?
Nach aktueller Rechtslage nicht.
Hier geht es um einen Sonderfall, wo jemand nach Erhalt der Kündigung offensichtlich zum Arzt gegangen ist und der ihn ungeschickterweise genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben hat. Da sind Zweifel begründet.
Bei einer ganz normalen Krankschreibung eben nicht. Ein ärztliches Attest ist nicht per se anzuzweifeln.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Arbeitsgericht, wenn nicht solche verdächtigen Umstände vorliegen, da mitgeht. Ganz im Gegenteil, das wird wahrscheinlich horrende Strafzahlungen für den AG geben, wenn der einfach die Lohnfortzahlung einstellt. Die ist nämlich gesetzlich gesichert.
Das sind mal wieder feuchte Träume von AG, die mental noch in den 90ern steckengeblieben sind.