Wenn das Vertrauen des AG in den AN fehlt,
kann der AN viele Aufgaben insbesondere in der IT nicht mehr vornehmen.
Besonders in der IT hat der Mitarbeiter einen zum Teil sehr großen Ermessensspielraum,
denn er, wenn er das Vertrauen des AG nicht mehr hat, nicht wahrnehmen kann.
Der AN kann in Falle einer Fehlentscheidung nicht mehr darauf vertrauen,
das der AG diese nicht zum Schaden des AN verwendet.
Im Fall einer nicht einvernehmlichen Kündigung des AG sollte der AN
keine Entscheidungen (im Job) treffen, die nicht "glasklar" sind.
Das läuft auf einen "Dienst nach Vorschrift" raus,
in der jede Kleinigkeit zur Entscheidung an den Vorgesetzten delegiert wird.
Der AG wäre im (eigenen Interesse) bestens beraten,
solch einen AN bis zum Ende (mit Bezügen) freizustellen.
Etwas anders sieht es aus,
wenn die Aufgabe es AN aus Aufgaben, wie Hof-fegen oder Regale bei Aldi auffüllen besteht.
Ich würde, wenn ich einen Administrator (nicht einvernehmlichen) kündigen,
den AN nicht mehr unbeobachtet in der Firma agieren lassen.
Sobald der die Kündigung erhalten hat, wird ihm ein Kollege zur Seite gestellt, der mit ihm die Übergabe durchführt und ihm alle Entscheidungen (und Berechtigungen) abnimmt.