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  • Heidepfeiffer

915 Beiträge seit 11.02.2016

Es handelt sich um Türken mit kurdischer Privatkulturprägung.

Kulturprägung, Gebrüll als Fußballzuschauer, Abläufe von Familienfeiern, genutzte Sprache im Teehaus, Großmutters Kinderlieder usw. usw.

Jeder der nicht als türkischer Staatsbürger in der Türkei leben will darf ja das Land verlassen, egal ob früher als Gastarbeiter nach Deutshcland oder sonstwie auswandern.

Aber über die Entlassung einer gegraphischen Teilregion, dafür ist ausschließlich das Zentralparlament zuständig.

Die letzten friedlichen Seperationen ( und nur die erfolgreich ) die mir bekant sind die von Singapur, Ostpakistan und Tschechien-Slowakei.

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