Heidepfeiffer schrieb am 22.03.2016 09:45:
[mir unverständliches Geschreibsel]
Könntest Du versuchen, nochmals neu zu formulieren, was Du sagen wolltest? Ich meine, selbstverständlich ist es so, dass das Selbstbestimmungsrecht auch für alle anderen Völker gilt. Was ein "Volk" ist und was das "Selbstbestimmungsrecht" beinhaltet wird selbstverständlich sehr kontrovers diskutiert.
Verinnerlichst Du allerdings das Prinzip, dass der Staat für den Bürger da ist, und nicht umgekehrt, dann sind die Antworten eigentlich ganz einfach: Wenn die Bewohner eines Gebietes entschliessen, dass sie zu einem anderen Staat gehören wollen, dann ist das schlicht und ergreifend zu respektieren und im Rahmen des Möglichen umzusetzen - das gilt natürlich für Genfer genauso wie für Kurden. Man kann sich noch darüber streiten, ob dieser Entschluss eine Zweidrittels-, Dreiviertels- oder eine noch höhere Mehrheit braucht, es ist aber IMHO juristische Spiegelfechterei danach zu fragen, nach welcher Definition diese Menschen ein Volk bilden.
Dieses krampfhafte und vor allem gewalttätige Festhalten von Bürgern ist sowas von Mittelalter und sollte doch eigentlich allerspätestens seit dem Ende der DDR für alle Humanisten passé sein.
Im Falle der Türkei ist die Sache eigentlich relativ klar: Die Türkei unterdrückt die kurdische Minderheit so, dass es völlig klar ist, dass der türkische Staat de facto die Kurden nicht als gleichberechtigte Türken ansieht. Wieso sollte er also etwas dagegen haben, die logische Konsequenz daraus zu ziehen, falls(!) die Bewohner der kurdischen Gebiete dies wirklich wollen?