Es gibt kompetente Vertreter für einen niedrigen Grenzwert. Deren einzige Argumentation ist, auch in niedriger Konzentration schädigt NO² Lungenkranke.
Das sind Personen, die trotz Anfälligkeit für NO² den Wohnsitz nicht wechseln möchten in eine wenig belastete Gegend. Sie haben das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes.
Außerdem handelt es sich ebenfalls um Autofahrer. Weil ihre fußläufige Beweglichkeit eingeschränkt ist, legen sie sogar kurze Wege mit dem Auto zurück. Ein Fahrverbot würde ihnen gesundheitlich nützen, aber auch ihren Interessen zuwiderlaufen.
Noch nie wurden Lungenkranke nach ihrer Ansicht gefragt. Es wird immer nur den Lungenkranken eine einheitliche Position unterstellt.