Deshalb verweigern wir die anlasslosen Tests (hatte an anderer Stelle schon darüber geschrieben) und überlegen ernsthaft, vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen, um das "Recht auf Präsenzunterricht" einzuklagen. Falls jemand von Euch bereits Erfahrungen mit derlei Verfahren hat, würde ich mich über eine Vernetzung freuen. Bisher sagte man uns lediglich, dass die Aussichten auf einen Erfolg nicht allzu rosig sind. Ich wäre aber nicht Unternehmer geworden, wenn mich eine solche Aussage rundweg abschrecken würde.