Kaschuge schrieb am 15.05.2020 12:48:
... deswegen:
1. Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge in Städten auf 20 km/h (ca. Fahrradgeschwindigkeit)!
2. Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge außerhalb von Städten auf 30 km/h (ca. Postkutschengeschwindigkeit?)!
3. Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen auf 50 km/h (Pony-Express?)!
Durch diese Maßnahmen könnten tausende von Menschenleben gerettet werden.
:-O
Diese Maßnahmen gab es ja bereits.
Das Gesetz schrieb vor, dass ein Gefährt ohne Pferde oder ein Automobil mit einer Geschwindigkeit von maximal 4 Meilen (~ 6,4 km/h) in der Stunde fahren durfte. Innerhalb der Ortschaften betrug das Limit 2 Meilen pro Stunde. Bei jedem Automobil mussten zwei Personen zum Führen des Fahrzeugs anwesend sein, und ein Fußgänger hatte voraus zu laufen, der zur Warnung der Bevölkerung eine rote Flagge (red flag) tragen musste.