RexCarnifex schrieb am 20. November 2014 17:37
> gucksu hier:
> http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
>
> Besonders empfehle ich das entziffern von Artikel-5.
Das ist natürlich Auslegungssache. Die Todesstrafe ist ja nicht
direkt erwähnt.
Und da 1948, als die Resolution verabschiedet wurde, praktisch alle
UNO-Mitgliedstaaten die Todesstrafe kannten, kann man wohl davon
ausgehen, daß es SO nicht gemeint war.
Abgesehen davon ist das eine im Prinzip unverbindliche Resolution.
Völkerrechtlich verbindlich wurde dann z.B. 1966 im ICCPR-Vertrag auf
das Thema eingegangen.
Da sind Hinrichtungen dann natürlich auch nicht verboten, sondern es
gibt nur gewisse Einschränkungen (keine Minderjährigen, keine
Schwangeren, nur bei "schwersten Verbrechen"). Sonst hätten viele
Staaten wohl nicht unterschrieben.
> gucksu hier:
> http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
>
> Besonders empfehle ich das entziffern von Artikel-5.
Das ist natürlich Auslegungssache. Die Todesstrafe ist ja nicht
direkt erwähnt.
Und da 1948, als die Resolution verabschiedet wurde, praktisch alle
UNO-Mitgliedstaaten die Todesstrafe kannten, kann man wohl davon
ausgehen, daß es SO nicht gemeint war.
Abgesehen davon ist das eine im Prinzip unverbindliche Resolution.
Völkerrechtlich verbindlich wurde dann z.B. 1966 im ICCPR-Vertrag auf
das Thema eingegangen.
Da sind Hinrichtungen dann natürlich auch nicht verboten, sondern es
gibt nur gewisse Einschränkungen (keine Minderjährigen, keine
Schwangeren, nur bei "schwersten Verbrechen"). Sonst hätten viele
Staaten wohl nicht unterschrieben.