Onkel Fritz schrieb am 20. November 2014 18:54
> Da sind Hinrichtungen dann natürlich auch nicht verboten, sondern es
> gibt nur gewisse Einschränkungen (keine Minderjährigen, keine
> Schwangeren, nur bei "schwersten Verbrechen"). Sonst hätten viele
> Staaten wohl nicht unterschrieben.
>
<cite>
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
</cite>
Todesstrafe ist also 'nicht' unmenschlich, oder grausam?
Richten die Säudis¹ also *menschlich* hin. Wohlfühlhinrichtungen
also?
Wohlgemerkelt: 'Wohlfühlen' für die Opfer?
Ach ja, Auslegungssache. So wie die Auslegung von GG, Art.26, der die
'Vorbereitung' von Angriffskriegen verbietet, nicht jedoch die
Teilnahme daran(Afghanistan), wie hirngefi*kte Rechtsverdreher das
neodefiniert haben?
Oder wie Richter Freisler damals hin- und hergerichtet hat, war ja
auch *legal*; zwar nicht legitim, aber die Feinheiten sind scheißegal
und taugen höchstens fürs Saufgelage auf Juristenkongressen.
------------------------------------
¹ Eine Kreuzung zwischen
Wahabitenherrschern und
einem 'Sus scrofa'
gucksu hier:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Hausschwein
> Da sind Hinrichtungen dann natürlich auch nicht verboten, sondern es
> gibt nur gewisse Einschränkungen (keine Minderjährigen, keine
> Schwangeren, nur bei "schwersten Verbrechen"). Sonst hätten viele
> Staaten wohl nicht unterschrieben.
>
<cite>
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
</cite>
Todesstrafe ist also 'nicht' unmenschlich, oder grausam?
Richten die Säudis¹ also *menschlich* hin. Wohlfühlhinrichtungen
also?
Wohlgemerkelt: 'Wohlfühlen' für die Opfer?
Ach ja, Auslegungssache. So wie die Auslegung von GG, Art.26, der die
'Vorbereitung' von Angriffskriegen verbietet, nicht jedoch die
Teilnahme daran(Afghanistan), wie hirngefi*kte Rechtsverdreher das
neodefiniert haben?
Oder wie Richter Freisler damals hin- und hergerichtet hat, war ja
auch *legal*; zwar nicht legitim, aber die Feinheiten sind scheißegal
und taugen höchstens fürs Saufgelage auf Juristenkongressen.
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¹ Eine Kreuzung zwischen
Wahabitenherrschern und
einem 'Sus scrofa'
gucksu hier:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Hausschwein