Ansicht umschalten
Avatar von RexCarnifex
  • RexCarnifex

mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.2013

Soso ...

Onkel Fritz schrieb am 20. November 2014 18:54

> Da sind Hinrichtungen dann natürlich auch nicht verboten, sondern es
> gibt nur gewisse Einschränkungen (keine Minderjährigen, keine
> Schwangeren, nur bei "schwersten Verbrechen"). Sonst hätten viele
> Staaten wohl nicht unterschrieben.


<cite>
Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. 
</cite>

Todesstrafe ist also 'nicht' unmenschlich, oder grausam?

Richten die Säudis¹ also *menschlich* hin. Wohlfühlhinrichtungen
also?

Wohlgemerkelt: 'Wohlfühlen' für die Opfer?

Ach ja, Auslegungssache. So wie die Auslegung von GG, Art.26, der die
'Vorbereitung' von Angriffskriegen verbietet, nicht jedoch die
Teilnahme daran(Afghanistan), wie hirngefi*kte Rechtsverdreher das
neodefiniert haben?

Oder wie Richter Freisler damals hin- und hergerichtet hat, war ja
auch *legal*; zwar nicht legitim, aber die Feinheiten sind scheißegal
und taugen  höchstens fürs Saufgelage auf Juristenkongressen.

------------------------------------
¹ Eine Kreuzung zwischen
Wahabitenherrschern und 
einem 'Sus scrofa'
gucksu hier:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Hausschwein


Bewerten
- +
Ansicht umschalten