Man könnte dem ganzen ja im Vorfeld das Wasser abgraben mit einer echten Verfassung für unser Land. Das Grundgesetz ist eben keine Verfassung und das merkt man auch immer wieder in der Art und Weise, wie Gesetze bei uns gemacht werden. Die beziehen sich zwar auf's Grundgesetz, aber nur insofern, als dass es sich um die vom Grundgesetz benannten "speziellen Gesetze" handelt.
Also im Grunde ist unser Grundgesetz ein allgemein gehaltenes Abstrakt. Und teilweise sogar unheilbar kaputt. Mein Lieblingsbeispiel ist an der Stelle die nach Artikel 11 garantierte Freizügigkeit nach Absatz 1, die direkt wieder kassiert wird in Absatz 2:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Es gibt auch ein Verbot von Zwangsarbeit.
Artikel 12:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Immerhin sind in Artikel 12 die Einschränkungen klarer definiert als in Artikel 11. Absatz 3 sollte einleuchten, Absatz 2 ist die Grundlage für die Wehrpflicht und deren Ersatzpflichtdienste. Interessanterweise wäre damit die Wehrpflicht aber grundgesetzwidrig, da nur Männer sie leisten müssen.
Jetzt könnte ich SGB II in die Hand nehmen und insbesondere die Hartz-Gesetze auf den Prüfstein legen. Mache ich aber jetzt nicht, sonst wird der Beitrag zu lang.
Ich bin der Überzeugung, mit einer Verfassung wäre weder Agenda 2010 möglich gewesen, noch könnte irgendeinem Bundesbürger die Grundexistenzsicherung (ALG II, Bürgergeld) sanktioniert werden, um ihn zur Arbeit zu bewegen. "Zwang" entsteht hier durch die Androhung eines größeren Übels, nämlich Kürzung eines "finanziellen Existenzminimums". Was nach dem Grundgesetz möglich ist, wäre also nach einer Verfassung sogar verfassungswidrige Praxis.
An der Stelle: das Grundgesetz ist transformierbar in eine Verfassung, könnte also in großen Teilen sofort übernommen werden. Ich wünschte mir allerdings mehr "Checks" gegenüber der Regierung, etwa eine jährliche "Entlastungswahl". Die Erhöhung von Bezügen ist abhängig von der Entlastung bzw. darf auch nicht durch die Parlamente selbst geregelt werden. Grundsätzlich sollte es auch mehr direkte Demokratie geben sowie eine Beschränkung der Amtszeiten auf 2 für Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister. Dazu Ewigkeitsartikel wie etwa "Menschenrechte", "körperliche Unversehrtheit" und "körperliches wie seelisches Selbstbestimmungsrecht" - der Staat darf also keine medizinischen Eingriffe anordnen oder Jugendorganisationen wie etwa die "Freie Deutsche Jugend" begründen. Diese dürfen dann eben nicht mehr eingeschränkt werden, wie beispielsweise Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Der kleine Nachsatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." wird also ersatzlos gestrichen. Es DARF keine Ausnahmen geben, die per Gesetz geregelt werden bei bestimmten Grundrechten. Wenn also die Verfassung Gefängnisstrafen vorsieht, müssen entsprechend als Artikel gesondert aufgeführt werden mit Begründung, WARUM bestimmte Menschen ins Gefängnis müssen. Und bei der "körperlichen Unversehrtheit" gibt's keine Ausnahmen zu machen.
Wir müssen doch irgendwann mal aus unseren historischen Fehlern lernen, oder?
Also ich brauch die AfD nicht in der Regierungsverantwortung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.05.2024 09:38).