direkte Zahlungen aus dem Bürgergeld bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz (~5500)
indirekte Zahlungen für die Unterkunft (~4000)
indirekte Zahlungen für die Gesundheitsversorgung (4200)
übrige zuordenbare Infrastrukturkosten (Sprachkurse, Weiterbildung, amtl. Betreuung, Gerichtskosten, etc.) (~1300)
Es handelt sich um Durchschnittswerte. Die individuellen Kosten können, abhängig vom familiären Status, dem Wohnort, der Unterbringung etc) abweichen.