Tobias Kern schrieb am 05.04.2021 14:44:
Obwohl ich im Prinzip bei dir bin geht das mit dem Staatsbürgerschaft entziehen aus guten Grund nicht:
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
>https://www.bundestag.de/gg
Nichts steht in Stein geschrieben. Wo ein Wille, da ein Weg:
1. Bundestag und Bundesrat können mit jeweils Zweidrittelmehrheit bis auf sehr wenige Ausnahmen das Grundgesetz ändern. Artikel 16 fällt nicht unter den Ausnahmen.
2. Art 146 GG besagt "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.". Also kann das bestehende Grundgesetz auch durch eine neue Verfassung ersetzt werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.04.2021 15:12).