Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte
Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, dass sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie freiwillig in die Streitkräfte ihres anderen Heimatlandes eintreten. Dies gilt also nicht bei Pflichtwehrdienst.